Service und Wartung von Befahranlagen und Hilfshebezeugen in Windkraftanlagen namenhafter Hersteller. Wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen gemäß §16 BetrStrichV in Verbindung mit TRBS 1201 Teil 4.
Windkraft
UVV Prüfung Rotorblattbefahranlagen
nach DGUV 101-005 / 100-500 / 309-004
UVV-Prüfung Rotorblattbefahranlagen: Für einen sicheren Einsatz an den Windkraftanlagen.